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AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

I. Umfang der Lieferpflicht

1.Alle Angebote sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit.
2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Preise

  1. Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager oder ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung.
    2.Bei Änderung der Material- und Lohnkosten behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen, zuzüglich evtl. Rohstoff-Zuschläge.

III. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Lieferungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug.
  2. Die Annahme von Wechseln und Akzepten behalten wir uns vor. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Bei Zielüberschreitung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitere Rechte die seitens der Großbanken üblichen Zinsen und Kosten berechnet, auch sind laufende Ansprüche sofort fällig.
  4. Bekanntwerdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers berechtigen zur Einforderung von Vorauszahlungen oder Nachnahme-Lieferung. Ein Rücktrittsrecht steht deshalb dem Käufer nicht zu. Zahlungsverzug berechtigt und zum Lieferverzug.
  5. Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.

IV. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte, bereits bezahlte, aber noch vorhandene Ware bleibt unser Eigentum und haftet gleicherweise für alle noch offentstehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsbindung. Der Käufer ist berechtigt die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Dritte weiter zu veräußern oder diese zu verarbeiten, jedoch darf er die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Alle Forderungsrechte an Abnehmer unseres Käufers aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind einschließlich des in dem Forderungsrecht des Käufers enthaltenen Gewinns zu Sicherheit der uns noch zustehenden Kaufpreisforderungen mit Anschluß des Weiterveräußerungsvertrages an uns abgetreten. Bei Zahlungseinstellung ist Ermächtigung auf Vertragsaufgebung nach § 28 Vergleichsordnung ausgeschlossen.

V. Lieferfrist

  1. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber keinesfalls bindend. Alle Aufträge werden unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen.
  2. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
  3. Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Auftrages wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Fälle höherer Gewalt wie Kriegs- oder Ausnahmezustand, Streiks, Verkehrsstörungen, Wagen- oder Material-Mangel bei uns oder bei Vorlieferanten, Betriebsstörungen und sonstige ähnliche Einflüsse unterbrechen unsere Lieferungsverpflichtung und berechtigen uns vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

VI. Verpackung, Versand

  1. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt.
  2. Karton- und Papierverpackung werden – sofern sie nicht im Verkaufspreis inbegriffen – zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
  3. Für Transportschäden wird jede Haftung abgelehnt. Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt.

VII. Gewährleistung

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung, wegen der Berechnung und wegen äußerlich kennbarer Mängel sind spätestens 7 Tage nach Empfang jeder einzelnen Lieferung vorzubringen. Andernfalls gelten die Lieferungen als vorbehaltslos angenommen, sofern nicht ein Gewährleistungsfall vorliegt.
  2. Wir gewährleisten nur eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Wirkstoff und Werkarbeit, derart, daß wir nach unserer Ware für fehlerhafte Stücke Ersatz, Instandsetzung oder Rechnungsgutschrift leisten.
  3. Sonstige Ansprüche, wie Aufhebung des Auftrages, Preisminderung, Vergütung von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtkosten und dergl. sind ausgeschlossen.
  4. Soweit Hersteller gelieferter Artikel Garantien geben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung dieser Garantieforderung.
  5. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung und Änderungen ohne unsere Genehmigung schließen jede Gewährleistung aus.
  6. Gewährleistungsansprüche müssen, um anerkannt zu werden, unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden.
  7. Beanstandete Teile werden bei Ersatzlieferung oder Rechnungsgutschrift unser Eigentum.

VIII. Recht des Bestellers auf Rücktritt

  1. Wird dem Lieferer dei übernommene Leistung vor dem Gefahrenübergang endgültig unmöglich, so kann der Besteller bei vollkommener Unmöglichkeit ohne Anspruch auf Schadensersatz vom Vertrag zurücktreten.
  2. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
  3. Ausgeschlossen sind alle anderen Ansprüche des Bestellers insbesondere alle weitergehenden Ansprüche auf Wandlung oder Minderung, sowie Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchem Schaden, der nicht an dem Gegenstand selbst entstanden ist.

IX. Recht des Lieferers auf Rücktritt

  1. Für den Fall unvorhergesehender Ereignisse im Sinne der Ziff. 5 der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Machen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch so haben wir dies dem Besteller unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

X. Allgemeines, Erfüllungsort

  1. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
  2. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mit Annahme der ersten Lieferung anerkennt der Käufer stillschweigend die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen, auch bei entgegenstehenden Wortlaut seiner Einkaufsbedingungen, es sei denn, daß schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
  3. Erfüllungsort für Zahlung, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

Thomas Lehmair
Schweißtechnik

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